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Gründerzuschuss.
Seit dem ersten August 2006 wurde die ehemalige Ich-AG mit dem Überbrückungsgeld zum Gründerzuschuss vereinigt. Die Förderung richtet sich an arbeitslose Existenzgründer. Dieser Personenkreis wird gefördert, um in der Gründungsphase notwendige Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungsbeiträge zu gewährleisten.
Die Förderung gliedert sich in zwei Phasen.
In der ersten Phase wird dem Existenzgründer neun Monate lang sein individuelles Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro gewährt. In der zweiten, optionalen Phase bekommt der Gründer für weitere sechs Monate nur noch die Pauschale von 300 Euro. Nach maximal 15 Monaten endet die Förderung, da er spätestens zu diesem Zeitpunkt finanziell auf eigenen Füßen stehen soll.
Die Höchstfördersumme beträgt derzeit 23.800 Euro und dient nicht zur Finanzierung der Geschäftsidee.