Toolbar: 

Das Gründercoaching Deutschland verfolgt das Ziel, die Finanzierung von Beratungen für Existenzgründer zu ermöglichen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen. Angesprochen werden Unternehmen, welche innerhalb der letzten fünf Jahre gegründet bzw. übernommen wurden und in Deutschla ansässig sind (Kriterien für KMUs nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission müssen im letzten Geschäftsjahr vor Beginn des Coachings  erfüllt sein). Bei Unternehmen, die aus einer Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden, ist dieser Zeitraum auf das erste Jahr nach der Gründung beschränkt. 

Die Höhe der Förderung des Beraterhonorars beträgt in den neuen Bundesländern 75%, in den alten Bundesländern 50%, wobei der maximale Tagessatz auf 800 € beschränkt ist. Das Gesamthonorar darf eine Höhe von 6000 € nicht überschreiten.

Bei Unternehmen, welche aus einer Arbeitslosigkeit heraus gegründet wurden, kann eine Förderhöhe von 90% bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4000 € gewährt werden.